Wobei wir Sie unterstützen
Unsere Hilfe richtet sich nach Ihrem Alltag. Fehlt etwas in der Liste, sprechen Sie uns an.
| Leistung | Pflegekasse | Preis |
|---|---|---|
| §45b Entlastungsbetrag (Stundensatz) Mit der Pflegekasse abrechenbarPflegekasse | Mit der Pflegekasse abrechenbar |
Leistungen mit diesem Hinweis können Sie über das Budget Ihrer Pflegekasse bezahlen, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag.
Unverbindlich anfragen
Beantworten Sie 3 kurze Fragen. Wir melden uns bei Ihnen.
Für wen suchen Sie Hilfe?
Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
So bezahlen Sie unsere Hilfe
Mit einem Pflegegrad bezahlen Sie unsere Hilfe über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse.
131 €
im Monat von der Pflegekasse
Stand der Beträge: 1. Januar 2025
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Sie haben einen Pflegegrad (1 bis 5).
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Ihre Pflegekasse zahlt jeden Monat bis zu 131 € Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag.
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Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Dafür unterschreiben Sie einmal eine Abtretungserklärung.
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Nicht genutzte Beträge sammeln sich an. Sie verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Fragen zu Leistungen und Kosten
Was ist der Entlastungsbetrag?
Den Entlastungsbetrag zahlt die Pflegekasse jeden Monat an alle Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause leben. Sie setzen ihn für Angebote zur Unterstützung im Alltag ein, zum Beispiel für unsere Hilfe.
Muss ich in Vorleistung gehen?
In der Regel nicht. Mit Ihrer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Was passiert, wenn das Budget nicht reicht?
Wir besprechen vorher mit Ihnen, wie viele Stunden das Budget abdeckt. Weitere Stunden bezahlen Sie selbst.
Bekomme ich auch ohne Pflegegrad Hilfe?
Ja. Dann bezahlen Sie unsere Hilfe selbst. Wir beraten Sie gern zu den Kosten.
Haben Sie Fragen zu den Kosten?
Wir rechnen gemeinsam mit Ihnen aus, was die Pflegekasse übernimmt.